geld

Dieser Artikel ist nicht in gewohnter Papa Blog – Manier. Ich möchte mit diesem einen kleinen Ratgeber erstellen. In Österreich wird das Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab dem 01.03.2017 neu! (Dafür werde ich den Artikel auch laufend überarbeiten und erweitern)

Mrs. S und ich hatten letzte Woche schon einen ersten Beratungstermin bei der Arbeiterkammer und ich möchte die Informationen, die wir erhalten haben, gleich mal weitergeben – gepaart mit den Infos aus meiner eigenen Recherche.

Kinderbetreuungsgeld neu

Vorab – für alle Geburten vor dem 01.03. bleibt alles noch bestehen!
Ab dem 01.03. gibt es jetzt folgende Möglichkeiten:

  • einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
  • pauschales Kinderbetreuungsgeld

Möglichkeit 1:

Bei der ersten Variante wird das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt als Vergleichswert genommen! Somit eignet sich diese Variante in Wahrheit nur für Menschen, die im Jahr vor der Geburt Vollzeit beschäftigt waren.

Höhe: 80% des Wochengeldes
Bezugsdauer: 365 Tage // 426 Tage (bei beiden Elternteilen)

Das Wochengeld ist sozusagen der Gehalts-Ersatz, den die werdende Mutter in den 8 Wochen vor und nach der Geburt über die Gebietskrankenkasse bekommt. Von diesem Geld werden die 80% als Grundlage für das Kinderbetreuungsgeld hergenommen.

Möglichkeit 2:

Hier hat man die Möglichkeit die Bezugsdauer in Tagen frei zu bestimmen. Die maximale Dauer erhöht sich auch hier, wenn beide Elternteile vor haben das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Diese Variante eignet sich sehr gut für Menschen, die z.B vor der Geburt nur in Teilzeit beschäftigt waren bzw. die Geburt des 2. Kindes ansteht.
Höhe: abhängig von der Länge des Bezuges
Bezugsdauer: 365 – 851 Tage // 456 – 1.063 Tage (bei beiden Elternteilen)

Grundsätzlich kann man über den Rechner des Bundesministeriums gleich mal die Varianten durchrechnen.

Zum Rechner geht es direkt hier!

kinderbetreuungsgeld

Papamonat

Neu ist auf jeden Fall auch der sogenannte Familienzeitbonus – dieser Bonus war mal besser bekannt unter dem Namen Papamonat.
Wenn sich der werdende Vater entschließt (bzw. eine Regelung mit seinem Arbeitgeber trifft), in den ersten 91 Tagen nach der Geburt für 28/29/30 oder 31 Tage zu Hause zu bleiben, bekommt man hier einen Bonus von € 22,60 / Tag zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld.

Wichtig

Die Karenz selbst und die Bezugsdauer für das Kinderbetreuungsgeld sind zwei komplett unterschiedliche Paar Schuhe. Das bedeutet, dass man sehr wohl die erste Variante mit dem einkommensabhängigen Bezug  (365 Tage) wählen kann und die 2 Jahre Karenz in Anspruch nimmt. Man muss nur berücksichtigen, dass man lediglich das erste Jahr einen Bezug bekommt.

Ausführlichere Informationen (und auch den Rechner) findet man direkt hier.

Dort ist alles, was man sonst noch so braucht erklärt (Zuverdienstgrenzen, Voraussetzungen, Antragsstellung,…)

Außerdem gibt es auch ein Video vom Bundesministerium:

Solltet ihr Fragen dazu haben, könnte ihr mich gerne kontaktieren – ich kann versuchen euch zu helfen bzw. euch Infos geben, wo ihr die nötigen Infos bekommt.

Ende Februar werden wir auch noch die Gebietskrankenkasse besuchen – dann gibt es an dieser Stelle ein Update.

Achtung: das ist das Ergebnis meiner persönlichen „Recherche“ – es kann dadurch durchaus sein, dass ich etwas falsch verstanden oder interpretiert habe! Für die Richtigkeit kann ich daher meine Hand nicht ins Feuer legen!

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